Kon­takt­an­ga­ben

Peak­Per­so­nal GmbH
Maxi­mi­li­an Tobler
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www.peak-personal.ch

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) der Peak Per­so­nal GmbH für das Emp­feh­lungs­pro­gramm

  1. Gel­tungs­be­reich

Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend «AGB») gel­ten für das Emp­feh­lungs­pro­gramm der Peak Per­so­nal GmbH (nach­fol­gend «Peak Per­so­nal»), bei dem Per­so­nen die Mög­lich­keit haben, poten­zi­el­le Kon­tak­te für Fest­stel­len­ver­mitt­lun­gen an Peak Per­so­nal wei­ter­zu­lei­ten und dafür eine Pro­vi­si­on gemäß den Bedin­gun­gen die­ser AGB zu erhal­ten.

  1. Bestä­ti­gung

Durch die Nut­zung unse­rer Web­site und unse­rer Diens­te erklä­ren Sie sich aus­drück­lich damit ein­ver­stan­den, an die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gebun­den zu sein. Ihre Nut­zung unse­rer Web­site und Diens­te stellt Ihre unein­ge­schränk­te Zustim­mung zu die­sen AGB dar. Wenn Sie nicht mit die­sen Bedin­gun­gen ein­ver­stan­den sind, nut­zen Sie bit­te unse­re Diens­te nicht.

  1. Teil­nah­me­be­rech­ti­gung

Teil­nah­me­be­rech­tigt am Emp­feh­lungs­pro­gramm sind natür­li­che Per­so­nen, die voll­jäh­rig sind und die Fähig­keit besit­zen, recht­li­che Ver­trä­ge abzu­schlie­ßen.

  1. Emp­feh­lun­gen

Per­so­nen, die poten­zi­el­le Kon­tak­te für Fest­stel­len­ver­mitt­lun­gen an Peak Per­so­nal wei­ter­lei­ten möch­ten, müs­sen dies elek­tro­nisch tun, indem sie die Kon­takt­da­ten des poten­zi­el­len Kon­takts an Peak Per­so­nal über­mit­teln.

Die Wei­ter­lei­tung eines Kon­takts durch eine teil­nah­me­be­rech­tig­te Per­son stellt kei­ne Garan­tie für eine erfolg­rei­che Ver­mitt­lung durch Peak Per­so­nal dar.

  1. Pro­vi­si­on

Für jeden erfolg­rei­chen Kon­takt, der von Peak Per­so­nal an Drit­te ver­mit­telt wird und der min­des­tens 100 Tage am neu­en Arbeits­ort tätig ist, erhält die Per­son, die den Kon­takt wei­ter­ge­lei­tet hat, eine Pro­vi­si­on in Höhe von CHF 1000 (nach­fol­gend «Pro­vi­si­on»).

Die Pro­vi­si­on wird inner­halb von 45 Tagen nach Ablauf der 100-tägi­gen Arbeits­pe­ri­ode des ver­mit­tel­ten Kon­takts an die teil­nah­me­be­rech­tig­te Per­son aus­ge­zahlt und dies nur, wenn der Kun­de bezahlt hat.

  1. Aus­zah­lungs­vor­aus­set­zun­gen

Die Pro­vi­si­on wird nur dann aus­ge­zahlt, wenn der ver­mit­tel­te Kon­takt die voll­stän­di­ge 100-tägi­ge Arbeits­pe­ri­ode am neu­en Arbeits­ort absol­viert hat und der Kun­de das Ver­mitt­lungs­ho­no­rar voll­stän­dig an Peak Per­so­nal bezahlt hat.

Geht der ver­mit­tel­te Kon­takt vor Ablauf der 100-tägi­gen Arbeits­pe­ri­ode am neu­en Arbeits­ort, so besteht kein Anspruch auf die Pro­vi­si­on.

  1. Daten­schutz

Durch die Wei­ter­lei­tung von Kon­takt­da­ten einer ande­ren Per­son an Peak Per­so­nal erklä­ren Sie sich damit ein­ver­stan­den, dass Sie befugt sind, die­se Daten wei­ter­zu­ge­ben und dass Sie die erfor­der­li­chen Zustim­mun­gen oder Ein­wil­li­gun­gen der betrof­fe­nen Per­son ein­ge­holt haben.

Sie sind als Kon­takt­ge­ber ver­ant­wort­lich dafür, sicher­zu­stel­len, dass Sie die Daten­schutz­be­stim­mun­gen ein­ge­hal­ten haben und dass die betrof­fe­ne Per­son über die Wei­ter­ga­be ihrer Daten an Peak Per­so­nal infor­miert wur­de.

Peak Per­so­nal ver­pflich­tet sich, die über­mit­tel­ten Daten gemäß den gel­ten­den Daten­schutz­ge­set­zen zu behan­deln und aus­schließ­lich für den Zweck der Ver­mitt­lung von Arbeits­ver­hält­nis­sen zu ver­wen­den.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch Peak Per­so­nal fin­den Sie in unse­rer Daten­schutz­er­klä­rung, die auf unse­rer Web­site ver­füg­bar ist.

  1. Ände­run­gen und Been­di­gung

Peak Per­so­nal behält sich das Recht vor, die­se AGB sowie das Emp­feh­lungs­pro­gramm jeder­zeit zu ändern oder zu been­den, ohne dass dies zu einer Haf­tung gegen­über den teil­nah­me­be­rech­tig­ten Per­so­nen führt. Ände­run­gen wer­den den teil­nah­me­be­rech­tig­ten Per­so­nen schrift­lich oder elek­tro­nisch mit­ge­teilt.